Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Teilnahme an Angeboten der Jugendkunstschule Dresden (JKS) im Kursjahr 2024/25
1. Allgemeine Bestimmungen
↓1.1 Die Jugendkunstschule Dresden ist eine Einrichtung der Landeshauptstadt Dresden, in Rechtsträgerschaft der Landeshauptstadt Dresden. Verträge werden somit mit der Landeshauptstadt Dresden geschlossen. Die Verwaltung der Jugendkunstschule Dresden (nachfolgend JKS genannt) befindet sich im Areal Schloss Albrechtsberg, Bautzner Str. 130, 01099 Dresden. Zur JKS gehören die Standorte am Schloss (Bautzner Str. 130, 01099 Dresden), der Palitzschhof (Gamigstraße 24, 01239 Dresden), die Passage (Leutewitzer Ring 5, 01169 Dresden), die Kö15 (Königstr. 15, 01099 Dresden) und das Studio (Räcknitzhöhe 35 a, 3. Etage, 01217 Dresden). Für alle Angebote gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
1.2 Die Rechtsbeziehung für die Nutzung der Angebote der JKS ist privatrechtlicher Natur.
1.3 Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Zusagen der Mitarbeitenden werden nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die Leiterin der JKS bestätigt sind.
2. Anmeldung
↓2.1 Die Angebote sind durch einen Code gekennzeichnet. Der erste Buchstabe steht für die künstlerische Sparte, der zweite Buchstabe für die Art des Angebotes (K = Kurse, O = Offene Angebote, I = Individualangebote (z. B. Workshops, Kompaktkurse) und der dritte Buchstabe für den Ort (A = am Schloss, P = Palitzschhof, C = Passage, K = Kö15, S = Studio).
2.2 Das Kursjahr 2024/25 beginnt mit dem 02. September 2024 und endet am 20. Juni 2025.
2.3 Der Einstieg in Angebote
2.3.1 Der Einstieg in ein Jahresangebot ist im September 2024 jederzeit und ab Oktober 2024 zum jeweiligen Monatsbeginn möglich. Der späteste Einstieg ist zum 01. Mai 2025 möglich.
2.3.2 Der Einstieg in eine Company ist im 1. Halbjahr von September bis Dezember 2024 zum jeweiligen Monatsbeginn möglich. Der Einstieg im 2. Halbjahr von Januar bis Juni 2025 ist ebenfalls monatlich, in Rücksprache mit der Kursleitung, möglich. Der späteste Einstieg ist zum 01. Mai 2025.
2.4 Anmeldungen erfolgen schriftlich und i.d.R. bis spätestens 2 Wochen vor Beginn des jeweiligen Angebotes der JKS mit dem Anmeldeformular/Vertrag abweichende Anmeldefristen sind möglich und den jeweiligen Angeboten zu entnehmen. Mit der Unterschrift des Vertragspartners werden die gültigen Angebots- und Teilnahmebedingungen und die jeweilige Hausordnung anerkannt. Die Anmeldung ist nicht übertragbar und gilt ab Teilnahmedatum bis Kursjahresende. Die JKS versendet eine Anmeldebestätigung per E-Mail, welche zum ersten Kurstermin dem Kursleitenden vorzuzeigen ist. Erst wenn die Teilnehmenden eine Anmeldebestätigung per E-Mail von anmeldung@jks.dresden.de erhalten haben, ist die Teilnahme am Kursangebot möglich. Innerhalb des Kursjahres kann in ein anderes Jahresangebot zum jeweiligen Monatsbeginn gewechselt werden. Hierzu bedarf es der schriftlichen Mitteilung und einer Neuanmeldung per Anmeldeformular für das jeweilige Jahresangebot jeweils vier Wochen vor Monatsende an anmeldung@jks.dresden.de.
2.5 Nach vorheriger Anmeldung per E-Mail an anmeldung@jks.dresden.de ist ein kostenfreier Schnuppertermin jeweils zum letzten Kurstermin eines Monats möglich.
Zudem ist eine Schnupperstunde zum ersten Kurstermin eines Monats möglich. Sollte sich die schnuppernde Person für eine Teilnahme entscheiden und sich anmelden, wird sich die Gebühr auf den kompletten Monat auch auf die Schnupperstunde zum ersten Kurstermin eines Monats beziehen.
Erst mit Bestätigung des Schnuppertermins per E-Mail seitens der JKS ist dieser Termin verbindlich. Eine kostenfreie Schnupperstunde ist nur dann möglich, wenn der Teilnehmende das betreffende oder ein ähnliches Angebot im vorherigen Kursjahr nicht besucht hat.
2.6 Ein Jahreskurs findet in der Regel innerhalb von 10 Monaten statt. Die Kursgebühr ergibt sich aus den monatlichen Kursbeiträgen je nach Kursdauer. Während der Ferien und an Feiertagen im Freistaat Sachsen finden keine Kurse, offenen Werkstätten bzw. Individualangebote statt. Ausnahmen können Nachholtermine sein. Kursfreie Wochen sind außerdem vom 16.-20.12.2024 und vom 23.-27.06.2025. In den beiden kursfreien Wochen können etwaig ausgefallene Kurstermine nachgeholt werden.
2.7 Im Rahmen der Kursangebote werden punktuell Ausflüge durch die Kursleitenden durchgeführt. Dabei kann es sich beispielsweise, um den Besuch des Schlossteichs zum gemeinsamen Aquarellmalen, den Aufenthalt im Stadtteil zum gemeinsamen Entdecken von Motiven oder das Besuchen z. B. einer Ausstellung in einer kulturellen Einrichtung, handeln. Während des Kursangebots und der Ausflüge haben die Kursleitenden die Aufsichtspflicht. Geplante Ausflüge, welche nicht am Kursort stattfinden, werden i. d. R. mindestens 7 Werktage vor Durchführung angekündigt. Wenn der Treffpunkt vom üblichen Ort abweicht, wird dazu informiert. Die Kursleitenden sind angehalten, möglichst kostenneutrale Ausflugsziele auszuwählen. Bei etwaig anfallenden Kosten, wird dazu informiert.
Sollten Teilnehmende nicht damit einverstanden sein und dadurch die Teilnahme eingeschränkt ist, geht dies nicht zu Lasten der JKS Dresden. Die Kursgebühr reduziert sich nicht.
2.8 Für Offene Werkstätten ist keine Anmeldung per Anmeldeformular, allerdings vorab eine Platzreservierung über www.kurzelinks.de/jks-reservierung erforderlich. Für alle weiteren Angebote der JKS ist eine vorherige schriftliche Anmeldung notwendig. Ausnahmen sind dem Programm zu entnehmen.
2.9 Für die Angebote der JKS gelten Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen. Die JKS behält sich vor, bei Nichterreichen bzw. Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl Angebote nicht stattfinden zu lassen bzw. zu beenden.
2.10 Der Familienrabatt wird für das günstigere Angebot angerechnet.
3. Zahlung des Entgeltes
↓3.1 Es gilt die Entgeltordnung der JKS. Das Entgelt für die Jahresangebote wird in Abhängigkeit vom Einstiegsdatum monatlich abgerechnet. Bei Jahresangeboten, Workshops und Kompaktkursen ist eine Bezahlung per Rechnung oder per Bankeinzug möglich. Die Zahlung der Beiträge für Offene Werkstätten und Familiensonntage erfolgt bar beim jeweiligen Kursleitenden.
3.2 Eine Ermäßigung der Entgelte erfolgt auf der Grundlage der Entgeltordnung der JKS. Gültige Nachweise (Dresden-Pass, SGBII / SGBXII Bescheid) für die kostenlose Teilnahme an Angeboten, gemäß Entgeltordnung JKS, sind der JKS umgehend regelmäßig und selbstständig in Kopie, spätestens jedoch binnen 2 Wochen, zu übermitteln. Wird kein gültiger Nachweis nach mehrmaliger Aufforderung erbracht, dann erhebt die JKS die reguläre Kursgebühr.
Erfolgt die Zahlung in bar, ist umgehend vor Ort der Nachweis zu erbringen. Ansonsten ist keine Ermäßigung möglich.
3.3 Kommen Teilnehmende mit der Annahme des Angebotes in Verzug, so kann die JKS für die infolge des Verzuges nicht geleisteten Dienste das vereinbarte Entgelt verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Sind Teilnehmende auf Grund einer Krankheit, die länger als vier Wochen andauert oder wegen eines Umzugs in eine andere Stadt an der Teilnahme verhindert, kann das anteilige Entgelt verrechnet bzw. erstattet werden. Entsprechende Nachweise (z.B. Attest) sind unverzüglich in Kopie zu übermitteln.
Wenn angemeldete Teilnehmende einem Angebot fernbleiben, ist die JKS darüber vorab in Kenntnis zu setzen. Fehlen minderjährige Teilnehmende unentschuldigt, nimmt die jeweilige Kursleitung telefonisch Kontakt mit den erziehungsberechtigten Kontaktpersonen auf und setzt diese über das Fehlen in Kenntnis. Somit hat die Kursleitung ihre Sorgfaltspflicht erfüllt. Ist niemand telefonisch erreichbar, hat die Kursleitung ihre Sorgfaltspflicht ebenfalls erfüllt und kommt wie üblich der Durchführung des Angebots nach.
3.4 Fallen Termine von Jahresangeboten aus höheren zwingenden bzw. technischen Gründen aus, werden Nachholtermine angeboten. Sollten keine Nachholtermine angeboten werden können, werden, bei mehr als zwei ausgefallenen Kursterminen, Entgelte anteilig erstattet.
3.5 Bei mehrfachem Verzug der Entgeltzahlung behält sich die JKS vor, die Teilnehmenden von Angeboten auszuschließen.
4. Rücktritt/Beendigung
↓4.1 Ein Rücktritt von der Anmeldung zu einem Angebot ist der JKS schriftlich mitzuteilen. Bis zu vier Wochen vor Beginn wird kein Entgelt berechnet. Anmeldegebühren werden nicht erstattet. Bei Rücktritt von Raumnutzungsvereinbarungen gelten die in den jeweiligen Verträgen geregelten Rücktrittsvereinbarungen.
4.2 Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
4.2.1 Die Teilnahme an Jahresangeboten des Kursjahres 2024/2025 und anderen Angeboten (z.B. Workshops) der JKS endet automatisch zum im Kursprogramm angegebenen Zeitpunkt.
Eine außerordentliche Kündigung ist jeweils vier Wochen vor Monatsende möglich. Diese hat sich schriftlich an die JKS, Standort Schloss (Bautzner Straße 130, 01099 Dresden) oder per E-Mail an anmeldung@jks.dresden.de zu richten. Das Eingangsdatum ist gleichzeitig das Kündigungsdatum.
4.2.2 Die Teilnahme an einer Company des Kursjahres 2024/2025 endet nicht automatisch mit dem Kursjahr. Eine Kündigung muss spätestens bis 30.04.2025 erfolgt sein, wenn die Teilnahme im Kursjahr 2024/25 enden und im folgenden Kursjahr 2025/26 keine weitere Teilnahme gewünscht ist. Erfolgt keine Kündigung, bleibt die Anmeldung und Teilnahme weiterhin kursjahresübergreifend bestehen.
Eine außerordentliche Kündigung ist im 1. Halbjahr von September bis Dezember 2024 jeweils vier Wochen vor Monatsende möglich. Diese hat sich schriftlich an die JKS, Standort Schloss (Bautzner Straße 130, 01099 Dresden) oder per E-Mail an anmeldung@jks.dresden.de zu richten. Das Eingangsdatum ist gleichzeitig das Kündigungsdatum.
Ab Januar 2025 ist keine außerordentliche monatliche Kündigung möglich.
5. Versicherung/Haftung
↓5.1 Die Haftung der JKS ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit begrenzt.
5.2 Besuchende und Kursteilnehmende sind während des Aufenthaltes in den jeweiligen Einrichtungen der JKS nicht durch die JKS unfallversichert. Die JKS haftet nicht für das Abhandenkommen von Garderobe und persönlichen Gegenständen. Liegengebliebene Gegenstände werden max. vier Wochen in den jeweiligen Büros aufbewahrt und können dort abgeholt werden. Die Teilnahme an Sport-, Tanz- und Bewegungskursen erfolgt auf eigenes gesundheitliches Risiko.
5.3 Wir erwarten, dass das Verhalten der Besuchenden und Kursteilnehmenden die stattfindenden Kurse und Veranstaltungen unterstützt. Die Räume sind in einem ordentlichen Zustand zu verlassen und die Werkstatt- und Hausordnungen sind einzuhalten.
6. Bildrecht
↓6.1 Die Teilnehmenden/Erziehungsberechtigten erteilen mit der Anmeldung ihre Einwilligung, dass im Rahmen der besuchten Angebote von ihnen/ihren Kindern und ihren Arbeiten Foto-, Ton- und Filmaufnahmen gemacht und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung für die öffentliche Darstellung der JKS Dresden (Presse, TV, Radio, Internet, Werbematerialien wie Flyer, Plakate, Banner etc.) sowie für eigene Publikationen und Dokumentationen vervielfältigt und veröffentlicht werden können. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich auf Verzicht auf einen Vergütungsanspruch. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
6.2 Bild- und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführungen sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.
Besuchende der Veranstaltungen der JKS erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte bzw. dem Veranstaltungsbesuch ihre Einwilligung, dass die JKS im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und dies ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch. Sollten Teilnehmende nicht damit einverstanden sein, ist dies auf dem Anmeldeformular mitzuteilen.
7. Nutzung personenbezogener Daten
↓7.1 Änderungen von persönlichen Daten (Anschrift, Telefon, Bankverbindung etc.) müssen der JKS unverzüglich mitgeteilt werden.
7.2 Die JKS speichert persönliche Daten (Adresse, Telefon, E-Mail) nur zum Zwecke der Berechnung und Buchung des jeweiligen Entgeltes und für den Versand von Informationen (z.B. Elternbriefe). Die Nutzenden (gesetzlicher Vertreter) stimmen der Speicherung ihrer Daten zu genannten Zwecken zu.
7.3 Die JKS gibt notwendige persönliche Daten nur an Kooperationspartner*innen im Rahmen von Auftritten und Jugendbegegnungen sowie an Kursleitende zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen weiter.
7.4 Mit der Angabe Ihrer E-Mail-Adresse stimmen Sie der Kommunikation per E-Mail (z.B. Elternbriefe, Kurs-, Terminänderungen) zu und sichern den Erhalt wichtiger Informationen ab. Für weitere Informationen und Neuigkeiten der JKS melden Sie sich bitte für unseren Newsletter an.
7.5 Vollständige Angaben zur Datenerhebung (Verantwortliche/-r, Zweck der Verarbeitung, Dauer der Speicherung, Rechte) sind auf der Homepage der JKS nachzulesen.
8. Wirksamkeit der Bestimmungen
↓8.1 Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht.
9. Gerichtsstand
↓9.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Dresden.